Verbraucherzentralen untersuchten Beschwerden zu Inkassounternehmen
Jede zweite Forderung war unberechtigt
Fünfzehn Verbraucherzentralen sammelten vier Monate lang Beschwerden von Verbrauchern zu fast 190 Inkassounternehmen und über 50 Rechtsanwaltskanzleien.
Fast 40 % der untersuchten Inkassounternehmen hatten keine Registrierung in Deutschland. Meldungen von 16 auffälligen Inkassounternehmen bei den Aufsichtsbehörden und stichprobenartig bei den Staatsanwaltschaften ergaben ein erschreckendes Resultat. Die Aufsichtsbehörden haben die jeweiligen Beschwerden an die örtliche Staatsanwaltschaft abgegeben, statt selbst tätig zu werden. Vier Aufsichtsbehörden wussten nichts von möglichen Maßnahmen nach §15b RDG. Dabei hätten die Aufsichtsbehörden in einem einfachen Verwaltungsverfahren sofort eingreifen können.
Gerade seriöse Inkassounternehmen, wie die Inkasso 24 AG, leiden unter dem schlechten Ruf der Branche. Fehlende Maßnahmen und mangelnde Aufsicht der Inkassobranche führen immer wieder zu ausufernden Beschwerden bei den Verbraucherzentralen in der Folge von überzogenen Gesetzesänderungen zum Nachteil aller Gläubiger. Dazu gehören die seit dem 01.11.2014 geltenden einheitlichen Informations- und Darlegungspflichten nach §11a RDG, die bisher nur zu einem höheren Mehraufwand bei der Erfassung von Inkassoaufträgen führte und die Porto- und Papierkosten steigerte. Ein Schnellschuss des Gesetzgebers vor der letzten Bundestagswahl auf Druck der Verbraucherzentralen. Seriöse Inkassounternehmen erfüllen diese weiteren Auflagen. Betrügerische Inkassounternehmen ignorieren diese, ohne dabei mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Ein neues Ziel der Verbraucherzentralen ist es, die Höhe der Inkassokosten auf einen Pauschalbetrag von unter 20,- EUR, egal wie hoch die Forderung ist, zu beschränken. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um kleine oder Konzerninkassounternehmen (wie z. B.: Bertelsmann- oder Ottogruppe) handelt. Gerade die kleinen Inkassounternehmen sind regionaler Ansprechpartner für den Mittelstand und ein Aufwand in der Betreuung des Gläubigers und der manuellen Erfassung der berechtigten Forderung übersteigt öfters den zu erzielenden Ertrag. Solche Fälle sind nicht vergleichbar mit der automatisierten Anlage und Versand von Masseninkassoschreiben mit hohen Gewinnmargen für die Konzerne.
Bei dem sogenannten Mengeninkasso werden einzelne Forderungen nicht mehr geprüft. Gläubiger übergeben an das Inkassobüro mehrere Tausende Aufträge in sogenannten Blöcken. Das Inkassounternehmen legt die Fälle automatisiert an und versendet als „Letter“-Shop Tausende Inkassomahnschreiben pro Tag. Ob es sich dabei noch um „echtes“ Inkasso handelt, bleibt ein Diskussionsthema.
Im Gegensatz zu den „Manufaktur“-Inkasso-Unternehmen, bei denen jeder einzelne Fall direkt mit dem Gläubiger abgesprochen wird, werden jeweilige individuelle Bearbeitungsstrategien entwickelt und somit höhere Erfolge erzielt.
(Quelle: http://www.verbraucherzentrale.de/mediabig/237951A.pdf)