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Strafanzeigen

Was habe ich davon, wenn der Schuldner verurteilt wird?

Was habe ich von dem Strafverfahren, wenn der Schuldner vom Gericht verurteilt wird? Ich habe nichts gekonnt. Er zahlt dort eine Strafe, und ich bekomme trotzdem nichts - so denken viele Gläubiger. Das muss aber nicht sein.

Verfahren eingestellt - Geld geht an den Gläubiger

Deshalb bittet die Inkasso 24 AG bereits in ihren Strafanzeigen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Schuldner eine Auflage erteilen soll, die Forderung zu begleichen mit dem Anreiz, in diesem Fall das Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen. Manchmal beauflagt das Gericht den Schuldner zusätzlich zu Zahlungen an gemeinnützige Organisationen, um ein Strafverfahren zu vermeiden.

(Scan Urteil Amtsgericht Aue)

Hohe Strafen für notorische Nichtzahler

Außerdem erleben notorische Nichtzahler, die immer wieder darauf setzen, dass ihre Schulden zu gering sind, als dass diese hartnäckig verfolgt werden, böse Überraschungen:

So wurde beispielsweise ein Angeklagter zu einer Strafe von 1.000 Euro und zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe 60 Euro verurteilt. Die eigentliche Forderung für die Lieferung von Musik-CD´s betrug lediglich 56,98 Euro. Er wurde verurteilt, da er zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und damit die Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht hatte - so hieß es in dem Urteil. (Scan des Urteils)

Sollte der Schuldner die Strafen nicht zahlen, gibt es auch die Möglichkeit der Ersatzhaft. Außerdem gehen solche gerichtlichen Strafen auch im Insolvenzverfahren nicht unter, sie sind nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Das heißt, sie bleiben ein Leben lang bestehen, falls nicht gezahlt wird.

Vor der Strafanzeige kommt eine Ankündigung

Bevor die Inkasso 24 AG jedoch eine Strafanzeige erstattet, wird diese dem Schuldner angekündigt mit dem gleichzeitigen Vorschlag einer Raten- oder Vollzahlung zur Vermeidung dieses Schrittes. „Darauf reagieren bereits etwa die Hälfte der Schuldner, so dass erst gar keine Anzeige zu erstatten ist.“