Sanktionslisten - Automatische Prüfung

Bisher waren Lieferungen in bestimmte, unter Embargo gestellte Länder verboten oder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Seit Mitte 2002 sind auch Geschäftskontakte zu einzelnen Personen und Gruppen untersagt. Alle Prüfungen gegen die Sanktionslisten werden protokolliert. Bei einem Treffer müssen Sie die gesetzlichen Meldepflichten beachten. Die zugrunde liegende Verordnung enthält eine Liste von Terroristen und terroristischen Organisationen, zu denen keine Geschäftskontakte mehr unterhalten werden dürfen. Alle Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um verbotene Geschäftskontakte zu erkennen und zu verhindern. Es drohen Strafen, im schlimmsten Fall von mehreren Jahren Freiheitsentzug und/oder hohen Geldstrafen.

Mit jedem Abruf eines Global Business Checks oder Global Business Checks Plus erfolgt eine automatische Prüfung gegen die Sanktionslisten der EU sowie der USA. Dabei werden automatisch der Firmenname, eventuelle Handelsnamen und alle gesetzlichen Vertreter gegen vier Sanktionslisten geprüft.

TIPP ZUM MONITORING IHRER FIRMEN IN DEN SANKTIONSLISTEN: Wenn Sie Ihre Firmen auf Einträge in den Sanktionslisten überwachen möchten, so nutzen Sie das Monitoring zum Global Business Check oder Global Business Check Plus. Dann werden diese Firmen ständig auf neue Einträge in den Sanktionslisten überprüft.

Alle Treffer aus den Sanktionslisten werden im Details direkt im Global Business Check angezeigt. Zur besseren Übersicht wird Ihnen im Kopfbereich die Anzahl der Treffer in den Sanktionslisten angezeigt. Nicht jeder Treffer muss zwangsläufig einen Kontakt zu "verbotenen Personen oder Organisationen" bedeuten, da eine Ähnlichkeitsprüfung erfolgt. Ob es sich um einen Treffer oder eine Falschmeldung handelt, können wir nicht feststellen. Bei jedem Treffer sollten Sie deshalb die übermittelten Informationen sehr genau mit den Ihnen vorliegenden Informationen abgleichen, gegebenenfalls sollten Sie zusätzliche Informationen über Ihren Geschäftskontakt einholen.

Sanktionslisten - Manuelle Prüfung

Zur manuellen Prüfung von Firmen und Privatpersonen genügt die Eingabe des Names. Die vollständige Anschrift ist nicht notwendig. Der Gesetzestext ist soweit gefasst, dass Sie alle Kontakte prüfen müssen. In der Praxis sind das zum Beispiel auch Handelsvertreter, eigenes Personal oder ähnliche Personen. Öfters haben Sie nur den Vor- und Nachnamen einer zu prüfenden Person. Mit Hilfe des Moduls "Sanktionslisten" können Sie auch solche Einzelprüfungen durchführen. Dabei genügt die Eingabe des Nachnamens ohne Angabe weiterer Adressdaten. Bei einem Treffer müssen Sie selbst entscheiden, ob die geprüfte Person identisch mit der Person in den Sanktionslisten ist.

Alle Prüfungsergebnisse gegen die Sanktionslisten werden protokolliert und können jederzeit in diesem Archiv eingesehen werden. Alle Prüfungsergebnisse gegen die Sanktionslisten werden protokolliert und können jederzeit in diesem Archiv eingesehen werden. Die bei der Prüfung erzielten Treffer (Bad Guys) werden in der Übersicht farbig angezeigt.




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