Um eine Auskunft über eine Privatperson abzurufen, wählen Sie in der Navigationsleiste das Modul "Personenprüfung".
Anschließend geben Sie die exakten Daten der zu prüfenden
Person ein. Tippfehler oder ungenaue Angaben zum Vor- und Nachnamen
führen zu einer Falschauskunft. Möglicherweise wird Ihnen
eine "grüne" Ampel zurückgeliefert, obwohl die Person in
der richtigen Schreibweise vielleicht "rot" wäre.
Die Angabe des Geburtsdatums ist nicht erforderlich,
aber zur genaueren Identifizierung dienlich.
Zwingend vorgeschrieben ist nach § 29 Bundesdatenschutzgesetz
jedoch die Angabe des berechtigten Interesses.
Bereits nach wenigen Sekunden zeigt Ihnen unser Ampelsystem das
Ergebnis.
Eventuell gespeicherte Negativmerkmale werden einzeln aufgelistet.
um Teil werden die Personendaten sogar noch um das
Geburtsdatum ergänzt.
Aufgrund der Adressprüfung über die Datenbank
der Deutschen Post Direkt GmbH enthält die Auskunft einen Hinweis zur
Zustellfähigkeit oder es wird eine korrigierte
Anschrift ausgegeben.
TIPP ZUR PRÜFUNG VON PRIVATPERSONEN: Bei der Adressprüfung werden auch Treffer auf Haushaltsebene angezeigt, zum Beispiel: "Es ist eine Person mit gleichem Nachnamen an der Anschrift bekannt.".
Alle von Ihnen abgerufenen Personenauskünfte werden
für drei Monate archiviert, so dass Sie diese jederzeit
wieder aufrufen können.
Diese archivierten Auskünfte können Sie über den
Namen, den Ort oder Ihr selbst vergebenes "Aktenzeichen" suchen,
beziehungsweise eine eingeschränkte Suche nach Ampelfarben
vornehmen.
TIPP ZUR REDUZIERUNG IHRER KOSTEN: Vor dem Abruf einer Auskunft können Sie im Archiv kontrollieren, ob diese Person bereits von Ihnen geprüft wurde.
Alternativ können Sie sich auch nach Aufruf einer archivierten
Personenauskunft durch Weiterblättern sämtliche Auskünfte nochmals
anschauen.