Internationales Inkasso

In diesem Bereich arbeiten wir mit verschiedenen Partner-Unternehmen zusammen, die sich ebenfalls mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Betreibung ausstehender Forderungen in den jeweiligen Ländern beschäftigen und die landesspezifischen Besonderheiten, insbesondere bezüglich dort geltender Gesetze bzw. Rechtsprechung beherrschen.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass eine gerichtliche Geltendmachung im Ausland den Nachteil hat, dass die dafür entstehenden Kosten im Regelfall nicht an den Schuldner weiterbelastet werden können. Eine vergleichbare Regelung wie in Deutschland ist in den allermeisten Ländern unbekannt. Gerichtliche Schritte werden unsere Partner daher nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung einleiten.

Da in den verschiedenen Ländern jeweils die verschiedensten Inkassokonditionen gelten, bitten wir bei Interesse um Anforderung eines individuellen Preisangebots.