Ablauf der Inkasso-Bearbeitung

Unser Erfolg leitet sich insbesondere durch eine flexible Inkassobearbeitung ab. Dabei gehen wir auf die Kundenwünsche ein, die wir vorher mit Ihnen besprechen und abstimmen, z. B. Mahnablauf, Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens, Auszahlungsmodalitäten, Berichtswesen/Reporting.

Damit die Schuldner Ihre Forderung schneller bezahlen, melden wir die "Schlechtzahler" in die Datenbank von InFoScore ein. Diese Datenbank ist derzeit die größte Negativdatenbank für mit bonitätsrelevanten Informationen zum Zahlungsverhalten deutscher Privatpersonen, welche überwiegend aus den Branchen des täglichen Konsums wie beispielsweise Verkehr, Versandhandel, Telekommunikation und Energieversorgung stammen. Neben harten Negativdaten wie Insolvenzverfahren oder der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ("Offenbarungseid") werden eben auch weiche Merkmale wie Inkassomahnverfahren dort gespeichert. Sollte ein von uns eingemeldeter Schuldner bei einem angeschlossenen Versandhandelsunternehmen oder bei einem Mobilfunkunternehmen einen Vertrag abschließen wollen, dann wird auf die von uns eingemeldete offene Forderung hingewiesen und der Schuldner erhält dadurch eventuell keine weiteren Dienstleistungen oder Waren, da diese exklusiven Daten aus Inkassomahnverfahren eine wichtige Frühwarnfunktion für Zahlungsstörungen darstellen.

Im Gegenzug prüfen wir Ihren Schuldner vor Einleitung von kostenintensiven Maßnahmen über diese Datenbank auf Negativdaten und können somit die Erfolgsaussichten besser abschätzen. Gegebenenfalls raten wir zur Einstellung der Inkassobearbeitung, um weitere unsinnige Kosten zu vermeiden.

Ein von Ihnen erteilter Inkassoauftrag gliedert sich in 4 Abschnitte:

Überwachungsverfahren.

Vor einem Wechsel in einen anderen Bearbeitungsabschnitt werden Sie von uns benachrichtigt und - wenn notwendig - wird Ihr Einverständnis eingeholt.

(A) Aufgaben im vorgerichtlichen Inkassoverfahren

Sie können uns Ihre Inkassoaufträge per Post, per Fax, per E-Mail, per File oder über unser Online-System erteilen. Unsere Aufgaben sind sodann:

Das vorgerichtliche Inkassoverfahren ist beendet, wenn außergerichtlich keine Möglichkeit mehr besteht, die Forderung einzuziehen, und Sie uns schriftlich den Auftrag zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erteilen, bzw. die Inkassosachbearbeitung auf Ihren Wunsch bzw. unsere Empfehlung hin eingestellt wird.

(B) Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist beendet, wenn ein Vollstreckungsbescheid erlassen und dem Schuldner zugestellt wurde.

Wird gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so ist ein streitiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland nötig. Dafür müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der nach den gesetzlichen Gebühren abrechnet. Eine Sondervereinbarung ist nicht möglich. Gerne übernimmt unser Vertragsanwalt die komplette Abwicklung. Wir bleiben dabei weiterhin Ihr Ansprechpartner.

(C) Nachgerichtliches Inkassoverfahren

Das nachgerichtliche Inkassoverfahren ist beendet, wenn der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgegeben oder "unbekannt" verzogen ist bzw. eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wurde.

Bitte beachten Sie, dass bei Vollstreckungsmaßnahmen weitere Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten entstehen können.

(D) Überwachungsverfahren

Wir empfehlen Ihnen im Anschluss des nachgerichtlichen Inkassoverfahrens die Übernahme Ihrer titulierten Forderung in die Überwachung.

In regelmäßigen Abständen, spätestens nach 3 Jahren, wird der Schuldner erneut auf seine Vermögensverhältnisse geprüft, und es wird - gegebenenfalls ohne Sie vorher zu informieren - das nachgerichtliche Inkassoverfahren erneut eingeleitet. Dadurch können weitere Kosten entstehen.